Erkrankung/Beurlaubung

Entschuldigung.docx
Microsoft Word-Dokument [17.6 KB]

Sollte Ihr Kind erkrankt sein, melden Sie sich bitte morgens ab 7.30 Uhr telefonisch im Sekretariat. Sie haben die Möglichkeit, eine Nachricht auf das Band zu sprechen. So können gleichzeitig viele Eltern anrufen, ohne dass die Leitung besetzt ist. Unsere Sekretärin Frau Schmitz kann dann den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin rechtzeitig über das Fehlen Ihres Kindes informieren.

Zusätzlich geben Sie Ihrem Kind bitte sobald es wieder zur Schule kommt, spätestens jedoch nach 2 Tagen, eine schriftliche Entschuldigung mit der Unterschrift einer/s Erziehungsberechtigten an den/die Klassenlehrer/in  mit. Später eingereichte Entschuldigungen können leider nicht mehr berücksicht werden und führen zu unentschuldigten Fehlstunden auf dem Zeugnis.

 

Sollte Ihr Kind während der Schulzeit erkranken, informiert die Schule Sie telefonisch. Ist absehbar, dass sich keine schnelle Besserung des Zustandes ergibt, werden wir Sie bitten, Ihr Kind abzuholen. Sollten Sie verhindert sein, möchten wir Sie bitten, dafür Sorge zu tragen, dass jemand Ihr Kind abholen kommt.

Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht in die Schule, wenn es Fieber hat oder über Übelkeit klagt.

 

Denken Sie bitte daran, alle Änderungen von Adressen und Telefonnummern unverzüglich an das Sekretariat weiterzuleiten. Im Notfall ist es wichtig, dass wir Sie erreichen können!

Beurlaubungen (auch für religiöse Feiertage, an denen nicht offiziell schulfrei ist) müssen grundsätzlich schriftlich beantragt werden. Wenn es sich um eine Beurlaubung für einen Tag handelt, richten Sie das Schreiben bitte an den/die  Klassenlehrer/in. Längere Beurlaubungen müssen von der Schulleitung genehmigt werden.

Beurlaubungen direkt vor oder im Anschluss an Schulferien oder Feiertage sind in der Regel nicht möglich.

Beurlaubung vom Unterricht.docx
Microsoft Word-Dokument [18.0 KB]
Druckversion | Sitemap
© Schulze