Unsere Schulregeln

Schulordnung und Regelwerk

Unsere Schulordnung ermöglicht ein faires Miteinander und bietet Transparenz über Konsequenzen bei Verstößen. Neue Schülerinnen und Schüler und deren Eltern unterschreiben sie bei Aufnahme in unsere Schulgemeinschaft.

An unserer Schule ist das Handy ausgeschaltet in der Tasche und darf während des Schultages auf dem Gelände der Schule nicht benutzt werden. Bei Verstößen wird das Handy abgenommen und im Sekretariat hinterlegt, wo es am Ende des Schultages abgeholt werden kann.  Schule als handyfreie Zone soll es den Schüler*innen ermöglichen, sich miteinander zu befassen anstatt auf einen Bildschirm zu schauen und ihnen auch die Möglichkeit geben, sich besser auf das Lernen zu konzentrieren. Erfahrungsgemäß verbringen die Schüler*innen zu viel Zeit vor den Bildschirmen und wir sehen dies als nicht gut an.

 

Ergänzt wird die Schulordnung durch ein Regelwerk, das unser Kollegium in drei Fortbildungen gemeinsam erarbeitet und evaluiert hat: Ein System von gelben und roten Karten soll den Schülerinnen und Schülern helfen, Fehlverhalten zu erkennen, zu reflektieren und an der Einhaltung von Regeln zu arbeiten.

Schüler*innen erhalten die gelbe Karte, wenn sie trotz Ermahnung gegen unsere Schulregeln verstoßen. Es erfolgt eine Mitteilung an die Eltern über unser Mitteilungsheft. Sollten sich Schüler*innen trotz Ermahnung und gelber Karte auch weiterhin nicht an die Regeln halten, kann die rote Karte als Konsequenz folgen. In diesem Fall muss der/die Schüler*in den Umterricht verlassen und beschäftigt sich für die Stunde in einer anderen Lerngruppe mit einer pädagogischen oder fachlichen Aufgabe. Es erfolgt eine Information per Post an die Eltern.

 

Wenn sich Schüler*innen trotz ermahnender pädagogischer Gespräche vermehrt nicht an Regeln halten, dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben oder es massive Vergehen gibt, kommt es zu einer Anhörung nach Schulgesetz § 53 SchulG NRW. Hierzu wird der/die Schüler*in zusammen mit den Erziehunsgsberechtigten zu einer Anhörung bei der Schulleitung eingeladen und es wird ggf. eine entsprechende Maßnahme eingeleitet. Begleitend zu den Maßnahmen, die in §53 SchulG NRW genannt werden erhalten unsere Schüler*innen eine begleitende pädagogische Aufgabe passend zum Verstoß, da es uns wichtig ist, sie erzieherisch anzuleiten und zu begleiten. Ein guter Austausch zwischen Elternhaus und Schule ist uns hierbei sehr wichtig und Grundlage einer kontruktiven und erfolgreichen Erziehung.

 

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