Unsere Schulregeln

Schulordnung und Regelwerk

Unsere Schulordnung ermöglicht ein faires Miteinander und bietet Transparenz über Konsequenzen bei Verstößen. Neue Schülerinnen und Schüler und deren Eltern unterschreiben sie bei Aufnahme in unsere Schulgemeinschaft.

An unserer Schule ist das Handy ausgeschaltet in der Tasche und darf während des Schultages auf dem Gelände der Schule nicht benutzt werden. Bei Verstößen wird das Handy abgenommen und im Sekretariat hinterlegt, wo es am Ende des Schultages abgeholt werden kann.  Schule als handyfreie Zone soll es den Schüler*innen ermöglichen, sich miteinander zu befassen anstatt auf einen Bildschirm zu schauen und ihnen auch die Möglichkeit geben, sich besser auf das Lernen zu konzentrieren. Erfahrungsgemäß verbringen die Schüler*innen zu viel Zeit vor den Bildschirmen und wir sehen dies als nicht förderlich an. Als Ausnahme wurde eine Regelung für die Schüler*innen der Stufe 10 über die Schulkonferenz abgestimmt und bestätigt. Die Stufe 10 darf in dem nur für sie reservierten Pauseninnenhof unserer Schule das Handy in den Pausen benutzen. 

 

Ergänzt wird die Schulordnung durch ein Regelwerk, das unser Kollegium in zwei großen Fortbildungen gemeinsam erarbeitet und evaluiert hat: Ein gut durchdachtes Classroom Management  soll den Schülerinnen und Schülern helfen, Fehlverhalten zu erkennen, zu reflektieren und an der Einhaltung von Regeln zu arbeiten.

Schüler*innen werden zunächst darauf aufmerksam gemacht, dass ihr Verhalten den Regeln nicht entspricht, oder den Unterricht stört. Wenn sie trotz Ermahnung weiter gegen unsere Schulregeln - die in jedem Klassenraum aushängen -  verstoßen, müssen sie eine Reflexionsaufgabe oder ein Stundenprotokoll erledigen und dieses am Folgetag bei der Lehrperson unterschrieben von den Eltern abgeben. Geschieht dies nicht, werden sie aufgefordert, in die Konsequenzstunde zu gehen und dort eine Reflexionsaufgabe zu erledigen.  Die Konsequenzstunde ist jeweils freitags von 13:30 Uhr bis 14 Uhr in Raum 206. 

 

Wenn sich Schüler*innen trotz ermahnender pädagogischer Gespräche vermehrt nicht an Regeln halten, dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben oder es massive Vergehen gibt, kommt es zu einer Anhörung nach Schulgesetz § 53 SchulG NRW. Hierzu wird der/die Schüler*in zusammen mit den Erziehunsgsberechtigten zu einer Anhörung bei der Schulleitung eingeladen und es wird ggf. eine entsprechende Maßnahme eingeleitet. Begleitend zu den Maßnahmen, die in §53 SchulG NRW genannt werden erhalten unsere Schüler*innen eine begleitende pädagogische Aufgabe passend zum Verstoß, da es uns wichtig ist, sie erzieherisch anzuleiten und zu begleiten. Ein guter Austausch zwischen Elternhaus und Schule ist uns hierbei sehr wichtig und Grundlage einer kontruktiven und erfolgreichen Erziehung.

 

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