Gemeinsamer Unterricht

In NRW kann die sonderpädagogische Förderung sowohl an Förderschulen als auch an allgemeinbildenden Schulen erfolgen ( § 20 Abs. 1 SchulG).

In dem sogenannten Gemeinsamen Unterricht lernen auch an unserer Schule Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit Kindern ohne Förderbedarf. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer werden von unseren Sonderpädagoginnen Frau Terboven, Frau Maier und Frau Solbach unterstützt.

 

Die Sonderpädagoginnen helfen den Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf, den Schulalltag zu bewältigen. So unterstützen sie sie beispielsweise bei bestimmten Unterrichtsaufgaben oder lenken ihre Aufmerksamkeit immer wieder auf das Unterrichtsgeschehen.

 

Außerhalb des Unterrichts stehen unsere Sonderpädagoginnen den FörderschülerInnen für Gespräche zur Verfügung. Auch mit Eltern werden in regelmäßigen Abständen Beratungsgespräche geführt, um das Kind bestmöglich an der ADR zu inkludieren.

 

Wöchentlich findet ein Austausch im Team statt, um auf aktuelle Veränderungen bezüglich der FörderschülerInnen schnell reagieren zu können und ein Mal pro Monat gibt es einen gemeinsamen Austausch mit der Schulleiterin.

 

Mit den FachlehrerInnen der Klassen, in denen FörderschülerInnen sind, finden pro Halbjahr zwei Inklusionskonferenzen statt, in denen die Förderziele für die SchülerInnen neu fokussiert werden. Jede zweite Konferenz im Halbjahr dient der genauen Betrachtung der zu formulierenden Bemerkungen und zu berücksichtigenden Besonderheiten bei der Benotung hinsichtlich der bevorstehenden Zeugnisse für die FörderschülerInnen.

 

Am Ende des Schuljahres überprüfen die Sonderpädagoginnen, ob ein Kind einen Förderbedarf auch weiterhin behält.

 

Darüber hinaus stehen sie dem gesamten Kollegium beratend zur Seite, besuchen immer wieder auch andere Klassen und leisten so Aufklärungsarbeit und Unterstützung für die Inklusion.

Unsere Sonderpädagoginnen (von links nach rechts Frau Solbach, Frau Maier, Frau Terboven)

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© Schulze