Entschuldigungen und Beurlaubungen

Fehlt Ihr Kind aufgrund einer Erkrankung, so rufen Sie bitte morgens im Sekretariat an und melden Ihr Kind mit Angabe des Namens und der Klasse krank ( Sekretariat: 0228-9452300: Hier läuft morgens ein Anrufbeantwonter, damit mehrere Anrufe gleichzeitig angenommen werden können). Sobald Ihr Kind wieder zur Schule kommen kann, geben Sie ihm bitte spätestens bis zum 2. Tag nach Wiedererscheinen in der Schule eine schriftliche Entschuldigung mit. Verspätet abgegebene Entschuldigungen werden nicht mehr angenommen und die Stunden gelten dann als unentschuldigt. Ein Attest ist in der Regel nicht erforderlich - es reicht die schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten.

In seltenen Fällen bei sehr häufigem und/oder langang anhaltenden Fehlzeiten findet ein erklärendes Gespräch mit der Schulleitung statt und die Schulleitung behält sich vor, eine Attestpflicht einzuführen oder über ein amtsärztliches Gutachten die Gründe für das Fehlen abklären zu lassen.

Formular Bildung und Teilhabe für Klassenfahrten (BuT)

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