Unterrichtsprojekte

Praktische Philosophie

Jünger trifft älter und älter trifft jünger

Dies war ein besonderer Tag für die Schüler und Schülerinnen eines Kurses Praktische Philosophie der Klasse 8, denn zwei Damen aus der Seniorenresidenz neben unserer Schule besuchten uns. Der Kurs stellte den Damen Fragen zum Unterrichtsthema (woher? wohin? warum? - die Frage nach dem Sinn des Lebens) und die Damen gaben hilfreiche Antworten.

„Scheitern ist nicht schlimm, man kann immer neu anfangen“ und „[…] wenn man ordentlich lebt, bekommt man die meisten Dinge schon in den Griff“ - so die beiden Besucherinnen zu der Frage: „Ist es schlimm zu scheitern?“. Die nächste Frage war wohl eine der kompliziertesten Fragen, die die Damen jemals in ihrem Leben beantworten sollten: „Was ist der Sinn des Lebens?“. Hier waren sich die Damen einig: „Es gibt viele Dinge im Leben, die Sinn ergeben und das Wichtigste ist, dass man sein Leben in die Hand nimmt.“ Auch andere Fragen des Kurses zum Thema Freundschaft brachten die Besucherinnen schnell auf den Punkt: „Man sollte seinen Freunden vertrauen können, wenn das nicht möglich ist, dann ist es auch keine Freundschaft. Denn: „Nicht alles ist Gold, was glänzt“. Auch dieser Spruch öffnete vielleicht manchen von uns die Augen.

Zum Schluss überreichten wir den Damen ein kleines Geschenk als Dankeschön, worüber sie sich sehr freuten. Dann wünschten die Seniorinnen uns Jugendlichen noch viel Glück und Erfolg im Leben und machten sich auf den Heimweg.

 

Auf der Flucht  Eine Unterrichtsreihe zum Thema Flüchtlinge in den achten Klassen im Fach Praktische Philosophie

Wenn plötzlich Krieg wäre........

 

Mama und Papa sagen, wir müssen weg von hier.
Das bedeutet, dass Mama und Papa ihren Job aufgeben müssen und die Versorgung mit Essen und Trinken wird schwierig. Meine Schwester müsste ihr Abitur aufgeben.


Ich hätte keinen Kontakt mehr zu meinen Freunden, vielleicht ab und zu mit
dem Handy. Aber wir können uns nicht mehr treffen und zusammen Fußball spielen.
Ich würde nicht mehr zur Schule gehen, hätte keinen Abschluss und könnte
keinen guten Job bekommen. Unsere Wohnsituation würde kritisch werden. Wir würden in die Türkei zu meinem Opa fliegen.

 

                                                                             ***

Wenn plötzlich Krieg wäre.......


Mama und Papa sagen, wir müssen weg hier.
Als meine Geschwister und ich das gehört haben, haben wir einen Schock
bekommen und dachten, es sei ein schlechter Scherz.
Ich hatte wirklich in dem Moment nichts mehr im Kopf und konnte gar nicht
nachdenken.

Also fingen wir an, unsere wichtigsten Sachen zusammen zu packen.
Ich muss all das hier zurücklassen.
Und was sollen meine Freunde denn denken? Die werden bestimmt todtraurig
darüber sein.


Nach zwei Stunden waren wir fertig und gingen zum Flughafen........
Die letzten Minuten vor dem Abflug haben wir viel nachgedacht und geweint.
Meine Mutter hat mich getröstet und gesagt: " Ein neuer Anfang ist schwer,
doch alles wird gut werden....." Sie hat mich angelächelt und  in den Arm
genommen.
Ich habe ihre Zuneigung genossen. Dann hörten wir die Düsen vom Flugzeug
und dieses Geräusch war das Ende von meinem alten Leben, aber auch der Anfang von meinem neuen Leben.

 

                                                                               ***

Liebes Tagebuch......


Mama und Papa haben uns gestern gesagt, dass wir von hier weg müssen, weil wir nicht mehr sicher sind.
Wie soll das denn gehen?
Ich habe doch alle meine Freunde hier! Mein Bruder doch auch!
Und wenn wir dann auch noch die Schule wechseln, komme ich gar nicht mehr
klar.
Ich habe doch alle hier, die ich liebe!
Und außerdem muss sich Mama dann eine neue Arbeit suchen. So einen Job wie
hier findet sie nie wieder!
Oma und Opa sind doch auch noch hier, wollen die denn mitkommen?!

Ich will nicht aus unserem Dorf! Es ist doch so ruhig und schön.
Wir haben mein Zimmer gerade frisch renoviert und wer weiß, ob wir in dem
neuen Land überhaupt einen Ort finden werden, wo wir wohnen können.......

Ich finde es so schade!

Sozialwissenschaften

Recht und Rechtsprechung

von Annika Wolf

Da wir zur Zeit das Thema "Recht und Rechtsprechung" im Unterrichtsfach Sozialwissenschaften haben, sind wir mit Frau Dr. Kirschniok und Herrn Gries zum Amtsgericht Bonn gefahren, wo wir uns eine Gerichtsverhandlung ansehen konnten.
Nach der Einlasskontrolle sind wir mit der Richterin Frau Ritter-Heuser in einen Sitzungssaal gegangen, wo wir ihr einige Fragen stellen durften.
Sie erklärte uns, dass Verurteilte, wenn sie freiwillig nach einer Verurteilung in Haft gehen, bis zum Haftantritt nach Hause gehen dürfen. Wenn man aber Kontakte ins Ausland hat und die Gefahr besteht, dass man flüchtet, wird man sofort verhaftet.
Sie erklärte, dass die Richter immer auf die Verhandlung vorbereitet sind. Sie haben sich schon vorher über die Person informiert und haben eine Akte vorliegen. Richter haben einen Tag in der Woche frei, um sich um die bürokratischen Angelegenheiten zu kümmern.
Frau Ritter- Heuser erklärte uns die Sitzaufteilung im Gerichtssaal: Wer sitzt wo?

Gerichtsverhandlung


Kurz vor Beginn der Verhandlung ordnen der Richter, der Anwalt und die Staatsanwältin noch einmal die Anklagen und die Akte des Angeklagten.
Der Angeklagte wird von Polizisten in Handschellen hereingeführt. Die Handschellen werden dann abgenommen. Die Justizbeamten setzen sich an die Tür, damit sie im Ernstfall eingreifen können.
Die Stimmung im Raum ist angespannt.
Der Richter liest zu Beginn der Verhandlung die persönlichen Daten des Angeklagten vor. Danach werden die neuen Anklagen vorgelesen. Der Angeklagte guckt währenddessen nur stumm auf die Papiere vor sich.
Die Gerichtsschreiberin schreibt alles am PC mit, was der Richter ihr diktiert.
Die Staatsanwältin liest alle 15 Anklageschriften vor.
Der Angeklagte bekennt sich schuldig und sagt, dass er seit 2009 Heroin und andere Drogen nimmt.
Er erklärt, er habe gestohlen, weil er so seinen Drogenkonsum finanzieren wollte.
Nachdem dies geklärt war, wird über den Lebensweg des Angeklagten gesprochen.
Der Angeklagte lebt seit 2000 in Deutschland. Er kommt ursprünglich aus Äthiopien, hier in Deutschland hat er den Hauptschulabschluss gemacht, fand keinen Ausbildungsplatz und arbeitete daher immer nur als Aushilfe. Er befindet sich in einem Asylverfahren.
Der Angeklagte nimmt seit seiner Schulzeit Drogen (Cannabis, Kokain, Heroin)
Er hat eine Therapie begonnen, ist aber rückfällig geworden.
Am Tattag hatte er auch Drogen konsumiert.
Laut eigener Aussage braucht er jeden Tag etwa 1,5g Heroin.
Der Angeklagte steht nicht zum ersten Mal vor Gericht. Er war seit der Verhaftung obdachlos. 
Jetzt sitzt er seit März 2015 in Untersuchungshaft, wo er Kontakt mit einem Drogenberater aufgenommen hat. Seit Anfang April 2015 nimmt er keine Drogen mehr.
Der Verteidiger will zu Gunsten des Angeklagten einen Abschiebeschutz beantragen, weil es in Äthiopien nicht die notwendige humanitäre Hilfe gibt, die der Angeklagte benötigt.
Die Staatsanwältin erstellt einen Urteils-Entwurf, dann steht sie auf und liest vor, dass 
der Angeklagte alle Taten gestanden hat, der Tatvorwurf sich damit bestätigt hat. Sie liest aus dem Strafgesetzbuch vor, welche Paragraphen anzuwenden sind und welche Strafen vorgesehen sind. Sie beantragt 18 Monate Haft ohne Bewährung.
Der Anwalt verteidigt seinen Mandanten.
Der Richter erteilt dem Angeklagten das Wort. Dieser erklärt ganz allein und ohne Familie in Deutschland zu sei, keine richtigen Freunde gefunden zu haben. Aus Verzweiflung begann er Drogen zu nehmen.
Der Richter bittet alle Anwesenden aufzustehen, um das Urteil zu verkünden.
Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten ohne Bewährung verurteilt und muss die Kosten für die Verhandlung bezahlen. 

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© Schulze